Landschafts- u. Umweltplanung, Bauleitplanung,
Objekt- u. Gartenplanung

Unsere Planungskompetenz nutzen wir für die Erstellung aller eingriffsbezogenen Gutachten wie z.B. landschaftspflegerischen Begleitplänen (LBP), Umweltverträglichkeitsstudien (UVS), Strategischen Umweltprüfungen (SUP), artenschutzrechtlichen Fachbeiträgen und FFH-Verträglichkeitsstudien (FFH-VS). Die umfassende Erfahrung mit der Umsetzung von „NATURA 2000“ (FFH) kommt uns im letzten Punkt besonders zugute.

Außerdem bearbeiten wir z.B. Grünordnungspläne, Ausführungsplanungen sowie übernehmen die ökologische Baubegleitung.

Im klassischen Feld der Landschaftsplanung haben wir z.B. mit der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes (LRP) für den Landkreis Uelzen (Plangebiet ca. 145.000 ha) unsere Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Details LRP
Im Rahmen von Pilotprojekten zur FFH-Managementplanung verfügen wir zudem über weitreichende Erfahrungen mit der Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEPl).

LRP

Wir erfüllen hierbei den Anspruch, ein ca. 20 Jahre altes Planwerk auf die neuen planerischen und technischen Standards und übergeordnete Vorgaben anzupassen. Dies umfasst eine flächendeckende Biotoptypenkartierung ebenso wie die Neubearbeitung nahezu aller Kapitel und die konsequente Nutzung der durch Geographische Informationssysteme (GIS) erwachsenden Möglichkeiten, insbesondere die Verschneidung verschiedener Grundlagendaten und Raumansprüche. Hinzu kommt die umfassende Berücksichtigung des NATURA 2000-Schutzgebietsnetzes. Der Landschaftsrahmenplan bietet die Grundlage für die Aufstellung bzw. Fortschreibung von Landschaftsplänen (LP) auf kommunaler Ebene.