Die Einführung der FFH-Richtlinie erfordert von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union u.a. Bestandsaufnahmen der in den Anhängen gelisteten Arten und Lebensraumtypen. Dies dient u.a. der Verifizierung der gemeldeten Bestandsdaten, der Erfüllung der Berichtspflichten mit einem regelmäßigen Monitoring sowie als Grundlage für Managementpläne. Ebenso bedeutsam ist eine solide Datenerhebung im Zusammenhang mit Plänen und Projekten, die NATURA 2000-Gebiete betreffen.
Seit der Gründung unseres Büros sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
- Erfassung von FFH-Lebensraumtypen und Bewertung des Erhaltungszustandes auf Gebietsebene sowie im Rahmen des langfristigen Monitorings (wiederholte Erfassung von Stichproben)
- Erfassung von Arten der Anhänge, u.a. Vogelarten des Anh. I der EU-Vogelschutzrichtlinie und wandernder Vogelarten z.B. auf Gebietsebene, wie auch landesweite Erfassungen einzelner Arten in Niedersachsen
- Großflächige Kartierungen auch des übrigen biotischen Inventars von NATURA 2000-Gebieten (z.B. Biotopkartierungen, floristische Erfassungen, Brutvogelkartierungen)
- Managementplanung für FFH- und EU-Vogelschutzgebiete, Formulierung von Erhaltungszielen und Verordnungsinhalten zur Sicherung der Gebiete durch die Naturschutzbehörden